Metrocab – der schnelle Weg zum Taxischein

Grundlegende Änderungen in der P-Schein-Ausbildung ab August 2021

Sie suchen einen Job und wollen Taxifahrer werden? Na dann LOS!

Anfang August 2021 entfiel die Pflicht zum Ortskundenachweis in der P-Schein-Ausbildung, also das „Herz“ der bisherigen Ausbildung zum Taxifahrer! Das bedeutet für Sie, dass Sie derzeit lediglich einen P-Schein beantragen müssen und nach Erteilung der Erlaubis SOFORT als Taxifahrer loslegen können.

Die Ortskundeprüfung wird durch eine „Fachkunde-Prüfung“ ersetzt. Bisher ist jedoch unklar in welcher Art und welchem Umfang dies erfolgen wird, und wer diese Prüfung abnehmen wird.

Da der Fachkundenachweis somit aktuell nicht vom Antragssteller erbracht werden kann, gilt für alle P-Schein-Anträge, die nach dem 2. August 2021 gestellt werden, die folgende Verfahrensweise:

  • Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung für Taxen, Mietwagen und den gebündelten Bedarfsverkehr wird ab 02.08.2021 abweichend von § 48 Abs. 4 Nr. 7 FeV ohne Vorlage des Fachkundenachweises erteilt.
  • Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird für den Zeitraum von maximal fünf Jahren erteilt.
  • Die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird mit der Auflage verbunden, dass der Inhaber der Fahrerlaubnis den Nachweis der Fachkunde spätestens zum Zeitpunkt der Verlängerung (also nach fünf Jahren) vorlegt. Ansonsten erlischt die Fahrerlaubnis nach diesem Zeitraum.

    Diese Regelung gilt, bis eine bundeseinheitliche Verfahrensweise zum Fachkundenachweis in Kraft gesetzt wurde.

Wenn Sie es wirklich ernst meinen…

Eine Ortskundeprüfung ist für die Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung seit dem 2. August 2021 nicht mehr erforderlich! Daher haben wir unsere Ausbildungskurse eingestellt.

Details zur nun erforderlichen Fachkundeprüfung sind leider noch nicht bekannt. Wir informieren Sie an dieser Stelle schnellst möglich.

Aktuell reicht es allerdings aus, bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung zu stellen. Sofern diese erteilt wird, ist diese maximal fünf Jahre gültig und wird unter der Voraussetzung erteilt, dass die Fachkundeprüfung spätestens bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis nachgereicht wird.

Alle Unterlagen (auch die Bescheinigungen über die ärztliche Untersuchung und ein ausreichendes Sehvermögen) müssen bereits im Rahmen des Antragsverfahrens eingereicht werden. Das Führungszeugnis wird vom Bürgeramt eingeholt.

Die Voraussetzungen für den Taxischein (P-Schein)

Der Taxischein, auch Personenbeförderungsschein oder kurz P-Schein genannt, ist ein Zusatzführerschein zum Euro-Führerschein der Klasse B. Zur Antragstellung sollte der Bewerber folgende Voraussetzungen erfüllen.

  1. Mindestalter: 21 Jahre
  2. Meldeadresse in Berlin (oder Antragstellung am offiziellen Wohnsitz
  3. Führerschein Klasse B durchgehend für mindestens 2 Jahre
  4. Weniger als 3 Einträge und weniger als 3 Punkte im Flensburger Zentralregister für Verkehrssünder.
  5. Ein „sauberes“ Führungszeugnis.
  6. Allgemein guter Gesundheitszustand, insbesondere was Sehfähigkeit und Kreislauf angeht. Ein Erwerb des P-Scheins ist jedoch auch mit bestimmten gesundheitlichen Einschränkungen möglich.
  7. Persönliche Vorsprache ist erforderlich
  8. Nachweis der Fachkunde (so bald eine einheitliche Regelung hierfür verabschiedet ist, spätestens jedoch bei Verlängerung der Fahrerlaubis zu Fahrgastbeförderung)

Erforderliche Unterlagen

  1. Personalausweis bzw. Pass
  2. Vorlage des Führerscheins
  3. Führungszeugnis Das Führungszeugnis (zur Vorlage bei einer Behörde) wird bei der Antragstellung gleich mit beantragt (gebührenpflichtig). Das Führungszeugnis kann nur in einem Bürgeramt mit beantragt werden, in der Fahrerlaubnisbehörde ist das nicht möglich.
  4. Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung Nicht älter als 1 Jahr
  5. Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens Nicht älter als 2 Jahre
  6. Funktions- und Leistungstest Für die Erteilung oder Neuerteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung;
    Nicht älter als 1 Jahr;

Vorgehensweise und Kosten des P-Scheins

  1. Termin beim Bürgeramt beantragen. Per Internet (öfter reingucken) oder über Telefonnummer 115. Antrag auf Taxischein (FzF) und Führungszeugnis. Kosten 43,90 Euro + 13 Euro Führungszeugnis.
  2. Termin beim Verkehrsmediziner einholen. Der Termin muss früher als der beim Bürgeramt sein, da das ärztliche Zeugnis dort bereits abgegeben werden muss. Das ärztliche Zeugnis ist ein Jahr gültig. Kosten ca. 110 – 130 Euro. Diese Gebühr fällt in der Höhe einmalig an und beinhaltet: 1. arbeitsmedizinische Untersuchung, 2. medizinisch-psychologischer Funktionstest, 3. augenmedizinisches Gutachten. Wir nennen Ihnen gerne zugelassene Ärzte.

Nach der Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung beginnt das Arbeitsverhältnis mit Metrocab. Um am Taxifunkverkehr teilnehmen zu können, müssen Sie einen modularen Kurs beim Würfelfunk absolvieren. Kosten aktuell 40 Euro, Anmeldung über Internet.

Der Lehrplan bis zur Fachkundeprüfung

Auf dieser Seite werden wir Sie schnellst möglich über Ihren persönlichen Lehrplan zur Fachkundeprüfung informieren.

Aktuell sind leider noch keine Inhalte der Fachkundeprüfung bekannt.

Die Fachkundeprüfung im Detail

Auf dieser Seite werden wir Sie schnellst möglich über den Ablauf der Fachkundeprüfung informieren.

Aktuell sind leider noch keine Details bekannt.